Preise
Maßgeblich für den optimalen Umfang an steuerlichen- und wirtschaftlichen Beratungsleistungen ist letztlich das was Du brauchst und auch nutzen kannst. Für Dinge Geld (und Geld ist geprägte Lebenszeit) auszugeben, die man nicht braucht oder auch nicht nutzt ist in der Regel daher nicht klug, Verschwendung oder einfach Luxus.
Da sich wohl kaum jemand Steuerberatungsleistungen als Luxus vorstellt bleibt es demnach bei den beiden erstgenannten Varianten.
So gibt es nicht wenige Unternehmer, die regelmäßig dadurch verschwenden – dass Erkenntnisse aus ohnehin schon fast fertig vorliegendem und bezahltem Zahlenmaterial nicht gezogen werden. Noch unverständlicher dabei ist, dass steuerliche Berater dem nicht mit den eigentlich einfachen Mitteln entgegenwirken.
Du als Unternehmer entscheidest über den Umfang, wie Du Leistungen beauftragst und beauftragte Leistungen nutzt.
Hier ein anschauliches Beispiel im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung:
Die monatliche Finanzbuchhaltung vom Steuerberater machen zu lassen kann bereits mit 300,- monatlich relativ teuer sein, wenn Sie nur dafür herangezogen wird, um die steuerlichen Erklärungspflichten zu erfüllen und entsprechende Steuern zu zahlen. Nicht selten ist es aber so. Damit der Unternehmer weiß was er mit seinem Unternehmen verdient macht er in mühevoller Zeitarbeit in Eigenregie Schattenrechnungen. Das kostet zusätzliche Zeit. Der Stundensatz der Chefetage ist der wertvollste im Unternehmen und so wird hier viel Geld ausgegeben ohne, dass es bemerkt wird. Zu den oben erwähnten 300,- € Finanzbuchhaltungsgebühr kommt also ein nicht unwesentlicher Betrag hinzu.
Bei uns zahlst Du vielleicht auch 300,- € kannst aber, aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung und im Gespräch mit uns, all die Informationen ziehen, die Du brauchst, um Dein Unternehmen zukunftsträchtig zu machen und das ohne weiteren Arbeitsaufwand für Dich. Fast nebenbei weißt Du auch noch genau (für Dich und für das Finanzamt) wo Du am Ende des Jahres stehen wirst, wenn es weiterhin so läuft wie bisher – mit einem Gefühl von Sicherheit anstatt des Unbehagens im vorgenannten Fall.
Freundschaftlich fair helfen wir Dir dabei, dass Du möglichst viel Mehrwert aus unseren Leistungen, die wir nach der Steuerberatervergütungsverordnung abrechnen ziehen kannst.
Steuerberatervergütungsverordnung
Über Preise und Gebühren reden wir gerne nach den Geboten der Fairness vor Leistungserstellung mit Dir und betreiben keinen Preispoker- auch nicht zunächst nach unten zum Kundenfang um dann nach Begründung der Geschäftsbeziehung nach oben anzuziehen.
Wir sagen Dir von vorneherein den fairen Preis nach Deinen konkreten Werten (Gegenstandswerten), die es aller Voraussicht nach dann auch sein werden und es bleiben, bis Deine wirtschaftlichen Werte oder der Beratungsaufwand sich ändert.
